

Staatlich bescheinigte Barrierefreiheit – zweifelt jemand daran dass hier eine staatliche Institution vorliegt? Wir dürfen uns nicht davon täuschen lassen das die Bayern Tourist als GmbH firmiert – die Regierung lagert mitunter Aufgaben die nicht unmittelbar Angelegenheit des Staates sind an Betriebe aus. Das Impressum weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als Inhaber und Konzessionsgeber aller Rechte am System „Reisen für Alle“ aus. Diese hat im Januar 2024
der Bayern Tourist GmbH (BTG) die Konzession erteilt das System „Reisen für Alle“ zu betreiben.
Wirtschaftliches Interesse (Förderung des Tourismus), gesellschaftspolitische Verantwortung (Umsetzung der UN Behindertenrechtskommission [UN-BRK], der Selbsterklärung zur Integration und Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen, und andere Beweggründe haben dazu geführt das die Bundesregierung aktiv werden wollte in der Förderung des barrierefreien Tourismus. Das System „Reisen für Alle“ wurde bereits 2011 entwickelt und vom BMWK übernommen.
Die Verwendung der geschützten Logos in diesem Blog dient der Aufklärung, unterliegt einem journalistischen Interesse, ist zur Verdeutlichung der formulierten Kritik erforderlich und fällt damit, nach Meinung des Autors, unter den Schutz §23 MarkenG, der Presse- und Meinungsfreiheit.
Falls es doch Beanstandungen geben sollte: lasst es mich wissen!
Schlecht umgesetzt
Eine gute Absicht muss nicht dazu führen das auch die Umsetzung gut wird.
„Die Bundesregierung strebt in ihren Tourismuspolitischen Leitlinien u. a. die Teilhabe Aller am Tourismus an und möchte das Ideal des barrierefreien Reisens in der gesamten touristischen Leistungskette verankern.“ Quelle ![]()
Die Kritik an der Umsetzung umfasst sowohl eine Kritik an der beauftragten Stelle, der BTG, als auch dem Verständnis zum Nutzen der verwendeten Kennzeichnungen.
Mangelnde Qualifizierung
Der BTG mangelt es an Qualifizierung, Barrierefreiheit zu bescheinigen. Qualifiziert ist nach Meinung des Autors nur jemand, der sich im Rollstuhl bewegt wenn er Rollstuhltauglichkeit bescheinigen soll. Nach Aussage des BTG unterliegt keiner der Prüfer einer Einschränkung.
Allein mit Maßband ausgerüstet als gesunder Mensch die Objekte zu begehen (sic!) versetzt nicht in die Lage zu beurteilen, wie sich die Erfahrung für einen in seiner Mobilität eingeschränkten Menschen darstellen würde: sitzend, eingeschränkte Restkraft, reduzierte Beweglichkeit führen zu einem völlig anderen Erleben.
Der Autor hatte schon als barrierefrei bezeichnete Orte zu überwinden die einer Steigung außerhalb der Norm, schlecht befahrbarer Oberfläche und Querneigung unterlagen.
Im Ergebnis versagt „Reisen für Alle“ in seiner Kernaussage: verlässlich. Gerade das ist es leider nicht.
Irreführende Kennzeichnung
Zu allen Logos liegen die Rechte bei der BTG. Die Sammlung der Logos einschließlich einer Erläuterung finden sich hier ![]()
Welchen Anspruch soll ein Logo in seiner Aussage erfüllen? Darf es irreführend sein?
Das lässt sich aus Marketing Sicht und aus wettbewerbsrechtlichen Aspekten betrachten.

Wie würdest Du spontan und intuitiv die Aussage dieses Logos verstehen?
„Ist ein Rolli abgebildet, ist es Rollstuhl gerecht!“
Willkommen im Club! Tatsächlich ist es unzutreffend; dafür wäre dieses Symbol in der Zertifizierung erforderlich:
Wird Dir sofort die unterschiedliche Bedeutung klar? Das erste besagt eine teilweise Barrierefreiheit mit dem i = du musst Dich informieren. Das zweite enthält dann tatsächlich die Aussage die Du – korrekt – dem ersten zugeschrieben hast.
Was sagt Robert Langdon denn dazu?
Das Rollstuhlsymbol ist gesellschaftlich kodiert als: „Hier ist etwas barrierefrei.“
Wenn Du nun dieses Symbol leicht modifizierst und ihm eine neue, abgeschwächte Bedeutung gibst, entsteht Zeichenverwässerung, Bedeutungsverschiebung und ein Irreführungspotential.
Denn:
Das Zeichen behauptet mehr als der Textinhalt (das i) trägt.
Das ist kein sauberes Zwei-Label-System, sondern ein visuell unehrliches Differenzierungssystem.
Denn der Unterschied ist zu klein für die Bedeutungslücke, die Symbolik zu stark für die schwächere Aussage und der Verbraucher wird nicht klar geführt.
Danke, Robert.
Im Marketing sollen Logos klare, leicht erfassbare Aussagen transportieren. Gerade bei Barrierefreiheit ist die Symbolik gesellschaftlich eindeutig besetzt: Das Rollstuhl-Piktogramm steht im allgemeinen Verständnis für „barrierefrei“. Wird dieses Symbol nun in zwei nahezu identischen Varianten verwendet – einmal für „geprüft und bestätigte Barrierefreiheit“ und einmal lediglich für „Barrierefreiheit wurde geprüft, nur teilweise barrierefrei dringender Informationsbedarf“ – entsteht ein erhebliches Irreführungspotential.
Das kleine zusätzliche „i“ als einziges Unterscheidungsmerkmal ist weder selbsterklärend noch ausreichend, um die völlig unterschiedliche Aussage klar zu machen.
Wettbewerb nach §5 UWG
Irreführend ist eine Handlung, wenn sie beim Verbraucher einen falschen Eindruck über wesentliche Eigenschaften eines Produkts hervorruft.
§5 UWG
Nach wettbewerbsrechtlichen Maßstäben (§ 5 UWG) kommt es auf den ersten Eindruck an. Dieser lautet beim Rollstuhl-Symbol eindeutig: barrierefrei. Wird dieses starke Symbol für eine schwächere Aussage genutzt, kann der Verbraucher über eine wesentliche Eigenschaft getäuscht werden. Eine transparente Kennzeichnung müsste die beiden Zustände visuell klar trennen, statt sie nahezu gleich darzustellen.
Das System Reisen für Alle
Der Titel des Blogs ist ja dem System gewidmet, das sich hinter Reisen für alle verbirgt.
Wirtschaftliches Interesse (Förderung des Tourismus), gesellschaftspolitische Verantwortung und andere Beweggründe haben dazu geführt das die Bundesregierung aktiv werden wollte in der Förderung des barrierefreien Tourismus.
Will sie das wirklich, oder sieht sie sich nur in der Verlegenheit sich gegen einen möglichen Vorwurf behaupten zu können „Ihr tut ja nichts!“
Es wird ein also ein System etabliert auf das verwiesen werden kann wenn es zur Fragestellung kommt „Unternehmt Ihr etwas in Sachen … barrierefreier Tourismus?“
Adam trug ein Feigenblatt um seine Scham zu bedecken. Die Bundesregierung kommt einem Feigenbaum gleich; eines der Blätter bedeckt den Status der Menschen mit eingeschränkter Mobilität im Tourismus und heißt „Reisen für Alle“.
Das System „Reisen für Alle“: Du installierst eine Behörde die nicht als Behörde erkennbar sein soll; lässt sie im Lande herum laufen und Aufkleber verteilen mit einem Rolli drauf.
Jeder versteht den Rolli drauf. Wenn Du in der Stadt einen Parkplatz suchst und einen findest mit einem Schild
Rollifahrer weißt Du was gemeint ist: der ist für Rollifahrer.
Würde jetzt streng und im vollen Umfang den Normen wie der DIN18040-1 ff gefolgt, der Campingplatz in allen Aspekten eines Camping Aufenthaltes qualifiziert und kompetent getestet von der Buchung online bis hin zur Parzelle auf dem Campingplatz würde das Logo eine Seltenheit werden im Erscheinungsbild des Tourismus.
Ist aus den vorgenannten Gründen nicht im Sinne der Entscheidungsträger. Sie brauchen ein Feigenblatt der Größe XXXL um den desolaten Zustand der Barrierefreiheit zu bedecken.
Also muss das System derart ausgelegt sein das jeder, der dafür zahlt sich auch mit einem Erkennungsbild ausweisen kann das auf den ersten Blick signalisiert: hier ist Barrierefreiheit! Signalisiert durch den Rollifahrer! Erst auf den zweiten und sogar den dritten und vierten Blick wird die Information übertragen: ehm, ist nur ein bißchen schwanger äh barrierefrei, du musst Dich erst durch unser Prüfprotokoll arbeiten um Erkenntnisse zur Barrierefreiheit zu bekommen.

Das wird hier signalisiert: wir haben geprüft, konnten nicht bescheinigen das das Camping Angebot barrierefrei ist; können aber bescheinigen das wir geprüft haben und ein Ergebnisprotokoll vorliegt.
Streng genommen signalisiert also das Logo genau das Gegenteil zur allgemeinen Wahrnehmung.
Wenn etwas in sein Gegenteil verkehrt wird, in der Zweckentfremdung die Karikatur seiner selbst ist; welches Adjektiv kann dafür gewählt werden? Pervers !
Dieses Logo ist die Pervertierung der Kennzeichnung zur Barrierefreiheit!
Zum System …
Wir haben also ein System entwickelt das wir jedem, der nicht schnell genug den Baum rauf ist etwas verpassen können das die Gesellschaft als „barrierefrei“ versteht.
Damit können wir arbeiten! Überall wo das Thema Tourismus aufkommt können wir auf unsere Aktivitäten zur Barrierefreiheit verweisen und sagen: Reisen für Alle!
Tourismus.bayern und erlebe.bayern habe eine schöne neue Broschüre
herausgebracht. Ratet, welches Synonym für „Barrierefreiheit“ steht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dort die die Initiative „Deutschland barrierefrei“, postet in der Berichterstattung einer Reisetouristin im Rollstuhl das:

Offizieller / Amtlicher wird es nicht mehr 🙂
DEHOGA Deutscher Hotel und Gaststätten Verband![]()
Tourismus Netzwerk Niedersachsen ![]()
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
Das System „Reisen für alle“ wird auf Bundesebene geschaffen und der Tourismus Branche vorgelegt. Ohne Alternativen.
Es darf aber nicht alternativlos sein und muss es auch nicht bleiben. Wir machen einen Anfang. Macht jemand mit?

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