
113.100 €
Soviel hat das das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention an die Caritas Sozialstation St. Peter in Bad Königshofen bezahlt. Damit die das schicke Wohnmobil oben kaufen können. Für einen 7 m (geschätzt) Teilintegrierten nicht allzuviel Geld im Wohnmobil Markt.
„Sie oder ein Angehöriger sind langjähriger begeisterter Camper und möchten trotz körperlicher Einschränkungen oder Pflegebedürftigkeit weiter mobil bleiben? Das PÜWomo macht es möglich. Lernen Sie das neueste Modellprojekt des Caritasverbandes für den Landkreis Rhön-Grabfeld, das PflegeÜbungsWohnmobil, kennen. Das barrierearm ausgestattete Fahrzeug macht ab sofort Urlaubsträume wieder wahr.„
Konkurrenz belebt bekanntermaßen das Geschäft. Meine Kalkulationen in Richtung Vorzeige Modell barrierefreier Camper bewegen sich jenseits der 200.000 € Grenze!
Aber Stop! Dort steht ja auch barrierearm – wir wollen barrierefrei erreichen. Die Caritas Sozialstation möchte Campern mit körperlicher Einschränkung oder Pflegebedürftigkeit das Campen weiterhin ermöglichen.
Und kauft dafür einen Camper aus der Serienfertigung, nimmt keinerlei Anpassungen oder behinderungsgerechte Umbauten vor, nicht mal Haltegriffe im Bad oder dergleichen, Null!
Und preist das Fahrzeug an: „Hier können Menschen mit körperlicher Einschränkung das Campen testen.“
Vorab: es ist nicht geplant das ihr das PÜWomo nehmt und dann mit euren Pflegebedürftigen und / oder körperlich Eingeschränkten Richtung Algarve abdüst. Nein, das PÜWomo bleibt schön da wo es ist – ihr bucht eine Schulung in Sachen Pflege, kauft Pflegemittel und dürft dafür gegen geringes Entgelt ein paar Tage im PÜWomo wohnen.

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„Das Wohnmobil ist von der Grundausstattung her für Menschen mit Einschränkungen geeignet.“ Mit Nutzung des Rollstuhlsymbols also auch Rolli-Fahrer; es wird beschrieben das die Heckgarage einen Rollstuhl aufnehmen kann.
„Die Türe zum Einstieg ist breiter, es besitzt eine ausfahrbare Trittstufe, um den Einstieg zu erleichtern.„
Das war’s! Kein Kassettenlift, keine Hebevorrichtung, nix! Der Rollifahrer muss aufstehen, zu Fuß die ausfahrbare Trittstufe hoch, auf zusätzliche Haltegriffe verzichten, dann durch die breite Tür wenige Schritte zur Sitzgruppe, fallen lassen, fertig. Ach ja, für den Weg zur Sitzgruppe wäre ein Rollator möglich.
Gruß an alle Paraplegiker!
Bevor es hier weiter geht sei vielleicht eine kurze Info zu meiner Person angebracht: ich habe in jüngeren Jahren ehrenamtlich mehrtägige Reisen der Multiple Sklerose Gesellschaft Münster e.V. begleitet; die Fahrten mit den Leichtbetroffenen als auch die Fahrten mit den Schwer- und Schwerstbetroffenen. Schwerstbetroffen bedeutet völlig immobil im Rollstuhl. Diese an M.S. Erkrankten mussten gefüttert werden; ich habe geholfen sie umzusetzen, umzubetten und umzulagern. Immer in Anwesenheit der begleitenden Pflegefachkraft. Ich konnte auch verfolgen, mit welcher Anstrengung es verbunden war, seitlich an der Bettkante stehend die Kranken zu bewegen, zu fixieren und die Pflege vorzunehmen. In manchen Fällen habe ich geholfen die Kranken in Seitenlage zu halten damit die Pflegefachkraft beide Hände frei hatte.
Ich könnte auch noch ein paar Dönnekes aus dem Zivildienst anbringen, aber das würde den Rahmen hier sprengen
Lasst uns also festhalten ich weiß ein wenig wovon ich rede.
Mir fehlt absolut jedes Verständnis wie Fachpersonal (Caritas) dieses Fahrzeug in dieser pauschalen, undifferenzierten Aussage so bewerben, anbieten und vermarkten können!
Das dieses Konzept in der Form mit 113.100 € staatliche Förderung erhält, unfassbar!
Um da etwas zu spoilern: das Fahrzeug ist darauf ausgelegt Menschen aufzunehmen, die noch einigermaßen gut zu Fuß und in der Lage sind, auf ein (vermutlich) 1 m hohes Bett zu krabbeln, damit sie da oben gepflegt werden können.

„Der Küchenbereich ist so gestaltet, das notwendige Utensilien gut verstaut werden können und gut erreichbar sind.„
Die Fachwelt verwendet in diesen Fällen den Begriff „unterfahrbar“. Körperliche Einschränkungen die zum Sitzen veranlassen bedingen zur Barrierefreiheit in Sitzhöhe erreich- und bedienbar. Da wäre auch eine Verlängerung der Mischbatterie angebracht. Das gilt auch für die Verwendung des Rollators als Sitz.

„Das Bett ist ein „Hubbett“ und kann mit einem einfachen Knopfdruck auf die gewünschte Position gefahren werden. Die besondere Ausstattung ermöglicht, dass die Liegefläche auf ca. Sitzhöhe ausgefahren werden kann. Hierdurch ist der Einstieg für die Pflegebedürftigen und die Angehörigen einfacher.„
Ich gehe davon aus, dass das Hubbett nicht weiter herunter gelassen werden kann, da es sonst mit den Rückenlehnen der Sitzlandschaft kollidiert.
Sollten die Rückenkissen entfernt werden können, limitiert der Unterbau des Hubbetts die Höhe der Bettkante, da der Unterbau irgendwann auf der Sitzfläche aufsitzt und damit deutlich höher als die Sitze darunter ist.
Links unten, das Brett das zur Sitzlandschaft abschließt: dessen Oberkante hat die gleiche Höhe wie die Matratze. Im Bild weiter oben sind Küche, Brett und dahinter die Sitzlandschaft zu erkennen: der Abschluss hier ist deutlich über Sitzhöhe.
Welchem Grad der körperlichen Einschränkung soll dieses Hubbett beim Ein- und Ausstieg entsprechen?
Die Position als Querschläfer finde ich zumindest unglücklich. Ausgehend davon das der körperlich eingeschränkte / zu pflegende vorne, also zum Raum hin pennt: muss die begleitende Pflegekraft dann immer darüber krabbeln?
Hubbetten sind nach meiner Erfahrung als Längsschläfer gedacht – ab einer Körpergröße von 1,80 m wird querschlafen schwierig. Wie das dann in der Längsschäfer Position mit der Pflege klappen soll ist mir ein Rätsel – mehr als Fußmassage kann es nicht werden; von der Seite aus geht jedenfalls nix!

„“Das PÜWomo hat ein Raumbad. Der Vorteil ist das überaus großzügige Platzangebot. Im Raumbad befindet sich eine Toilette; diese ist drehbar und hat von der Ausstattungsseite her schon eine angemessene Sitzhöhe. Zudem gibt es noch eine Dusche; auch diese ist ebenerdig erreichbar und durchaus so nutzbar, dass für den Pflegebedürftigen hier Unterstützung durch den Angehörigen oder einer anderen Hilfsperson leistbar ist.„
Null Haltegriffe.
Becken nicht unterfahrbar.
Spiegel nicht kippbar.
Druckknopf der Klospülung im Rücken – sollte seitlich erreichbar sein. Wo haben wir denn das Klopapier versteckt? Händewaschen nach dem Klogang nur für Fußgänger?
Zähneputzen gehört zum Pflegeprogramm, da es hier nur im Stehen möglich ist. Also stehend gebückt. Körperlich eingeschränkt ja, aber zum Zähneputzen bitte einen Aufstand machen. Ansonsten werden dir die Zähne geputzt. Und wenn du meckerst nicht mit der Zahnbürste!

„Der Tisch ist höhenverstellbar und bietet hierdurch die Möglichkeit, diesen individuell auf die Bedarfe der Nutzer einzustellen.„
Höhenverstellbar = barrierearm? Mittlerweile sind wir bei den Tischen soweit, das sie höhen und seitlich verstellbar sind, und zwar seitlich in alle Richtungen.
Wiederum Haltegriffe nicht vorhanden. Ich denke auch ein mobilitäts-eingeschränkter Fußgänger (leichter Schlaganfall, unvollständige Paraplegie) wüsste hier zu schätzen wenn oben Haltemöglichkeiten wären.
113.100 €
Wieso, liebes Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention? Weil es die Caritas ist?

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