Was wir Euch schon immer erzählen wollten …
Hier finden Ihr Antworten auf Fragen die Ihr uns bislang nicht stellen konntet …
Was ist Euer Ziel?
tuskamobil.de soll eine Plattform sein von und für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Neben der fachlichen Expertise können wir Euch auf Augenhöhe begegnen – als Rollstuhlfahrer und -fahrerin und auch als Fußgänger. Da Stefan (noch) zwischen den Welten wechseln kann berichten wir aus Eurer Perspektive – sei es aus dem Rollstuhl heraus oder stehend und nur leicht eingeschränkt.
Behinderung ist nicht gleich Behinderung. Es reicht vom größtenteils immobilen Pflegebedürftigen bis hin zur noch aktiven Unvollständigen Querschnittslähmung.
Es macht die Sache nicht leichter. Aber wir haben schon Erfahrung und werden weiter mit und an unseren Anforderungen wachsen.
Wir wünschen uns das alle an dem Freizeitvergnügen Camping teilhaben können – weil es wirklich schön ist und Spaß macht!
Das wird nicht ohne Eure Unterstützung funktionieren! Moralisch, praktisch, finanziell.
Freiwilliges privates Engagement ist anstrengend und ein teurer Spaß.
Wie finde ich barrierefreie Campingplätze?
Hier, bald – wir arbeiten daran Euch verläßliche Informationen geben zu können das Ihr geeignete Camping und Stellplätze finden.
Ansonsten aktuell noch schwierig. Es gibt sie, klar. Die wirklich geeigneten Campingplätze zu finden ist aber aufwendig. Nicht nur die behindertengerechte Sanitäranlage muss vorhanden sein, sie muss auch von Eurer Parzelle aus erreichbar sein.
Campingplätze die sich als barrierefrei ausgeben zu finden ist leicht. Leider hat sich in der Vergangenheit gezeigt das sich die Überzeugung, Fußgänger könnten entscheiden ob etwas Rollstuhl geeignet ist hartnäckig hält.
Wir erleben leider immer wieder das bspw. auf Camping Plätzen mit der Bewerbung „Uneingeschränkt Rollstuhl geeignet“ die Sanitär- und Infrastruktureinrichtungen ebenerdig, mit breiten Türen und Haltegriffen ausgestattet sind. Leider hat dann der Stellplatz zum Weg eine Kante von 5 cm … Da kommen wir durch, aber für andere Rollifahrer bspw. mit einer Kippsicherung muss das nicht gelten.
Anrufe beim Camping Platz sind leider ebenso wenig verläßlich – wir haben da schon ebenerdige und große Parzellen mit gut befahrbarem Boden und V/E/Strom direkt am Camper in der Nähe der barrierefreien Sanitäranlagen erhalten.
Leider mit einem Höhenunterschied von mehreren Metern und einer Steigung zur Parzelle von > 12%.
Welche Wohnmobile oder Wohnwagen sind für mich geeignet?
Das kommt darauf an, und da unterscheidet Ihr euch erstmal nicht von den Nicht-Betroffenen.
Nur findet der uneingeschränkt mobile Mensch eher etwas aus dem Standard Dinette – Bad – Bett, mit dem er sich nötigenfalls arrangieren und Kompromisse eingehen kann.
Wir können wenig Kompromisse eingehen, und unsere Bedürfnisse sind noch individueller als unsere Erkrankung.


Bislang haben Hersteller und Händler wenig Initiative gezeigt hier aktiv zu werden; mit wenigen Ausnahmen vielleicht wie Brecht Caravan
oder Automobile Sodermanns
bspw.
Fahrt zu den Händlern und besucht die Fachmessen! Lasst Euch sehen! Teilt dem Markt mit das hier Nachfrage und Bedarf und Kaufkraft besteht! Dann sollte sich da bald etwas ändern.
Wie kann ich eigene Erfahrungen teilen?
Teilt sie mit uns!
Wir teilen sie mit dem Rest der Welt!
Hinterlasst einen Kommentar oder schickt uns eine Nachricht.
Schickt uns eure Erlebnisse zum Thema barrierefreies Campen in aller Welt. Mit Fotos!
Wir können dann eine Rubrik einbringen von unserer Community!
Das wär echt WOW !
Wieweit wir den Community Gedanken ausbauen können hängt von Eurer Beteiligung ab.
Ob es hier wohl mal ein Forum geben wird in dem sich alle zum Thema Reisen mit Einschränkung ohne Einschränkung austauschen werden?
Ob es mal ein Community Treffen geben wird, garantierte Teilhabe für alle?
Das Leben kann ja so spannend sein!
Wie testet Ihr?
Wir besuchen die Stell- und Campingplätze und schauen uns die Gegebenheiten vor Ort an.
Wir beschränken uns nicht auf die Prüfung nach DIN 18040-1 ff und weiteren Rechtsvorschriften; wir erweitern die Beurteilung um unsere eigene Expertise aus und mit dem Rolli.
Obwohl der European Accessibility Act (EAA)
allen Ländern der EU vorgeschrieben ist, sehen die jeweiligen nationalen Umsetzungen sehr unterschiedlich aus. Ohne eigenes Erleben und Erfahren kann die Situation von mobil eingeschränkte Menschen nicht nachvollzogen werden.
Wir bewerten in den Bereichen:
- Vorbereitung der Reise
- Web Präsenz und Online Informationen für mobil eingeschränkte Menschen
- Online Buchung und Reservierung mit Filter „barrierefrei“ o.ä.
- Telefonischer Kontakt angegeben
- Fachkundiges Personal
- Ankunft
- Empfang stufenfrei erreichbar
- Empfangstresen auf Rollihöhe
- Informationsmaterial für Rollifahrer
- Informierte Mitarbeiter die eigenständig beraten
- Wege
- Steigung vorhanden?
- Oberflächenbeschaffenheit
- Übergänge der Einrichtungen und Parzellen vom und zum Gehweg
- Parzellen
- Ausstattung
- Landstrom ohne Hindernis erreichbar?
- V/E vorhanden und ohne Hindernis erreichbar?
- Größe (Platz für Kassette / Hebebühne)
- Oberfächenbeschaffenheit
- Übergänge (Wege, Nachbarparzellen)
- Ausstattung
- Infrastruktur
- Shopping (wenn vorhanden) stufenfrei erreichbar mit breiten Gängen und Platz an der Kasse
- Restaurant (wenn vorhanden) stufenfrei erreichbar; Möglichkeit zum Umsetzen optional vorhanden.
- Sanitäranlagen
- Barrierefrei erreichbar
- Behindertengerechte Toilette und Dusche
- Unterfahrbare Wasch- und Spülbecken
- Versorgung / Entsorgung
- Mit dem Fahrzeug befahrbar
- Barrierefrei erreichbar
- Allgemeinzustand
- Sauberkeit des Platzes
- Instandhaltungszustand allgemein
- Lautstärke
- Hilfsbereitschaft
- Umgebung
- Aktivitäten
- Sehenswürdigkeiten
- Informationen an der Rezeption
- ÖPNV / Nahverkehr
- Restaurants
Wann ist ein Camping Platz ein Camping Platz oder ein Stellplatz ein Stellplatz.?
Ganz einfach: Das regeln die jeweiligen Camping- und Stellplatzverordnungen CPlVO der Bundesländer.
Liste der CPlVO Länder CampingPlatzVerdordnungen
Hessen
Sachsen
Niedersachsen
Saarland
Von Bundesland zu Bundesland
Von der Parkfläche zum Camping Platz
In den meisten Bundesländern fällt die Klappe zum Camping Platz, sobald mehr als 3 Stellplätze vorhanden sind. Automatisch gelten dann auch die Bestimmungen zur Gestaltung der Wege, dem Brandschutz und auch zur Barrierefreiheit.
In der Angabe welche Punkte für das Kriterium „Barrierefrei“ erfüllt sein müssen weichen die Länder dann wieder voneinander ab.
Schleswig-Holstein verlangt „eine ausreichende Anzahl an Waschplätzen, Duschen und Toiletten so herzurichten, dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern ohne fremde Hilfe zweckentsprechend benutzt werden können.“
Mecklenburg-Vorpommern sagt, „für Rollstuhlbenutzer sind ausreichend barrierefreie Waschplätze, Duschen und Toiletten mit Handwaschbecken in Einzelzellen einzurichten.“
Rheinland-Pfalz spricht pauschal von „mindestens 10 v. H. der Standplätze müssen barrierefrei sein.“ Nur die Standplätze, nicht der Rest.
NRW macht es richtig: „Alle baulichen Anlagen und sonstigen Einrichtungen auf Camping- und Wochenendplätzen müssen barrierefrei erreicht und von Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe benutzt werden können.“
Für Betreiber kleinere Angebote, insbesondere Bauernhöfe und Landgasthäuser, die ihre Tätigkeit hauptsächlich nicht im Betrieb eines Campingplatzes sehen, können diese Verordnungen eine zu große Belastung sein. Deswegen verbleiben viele unterhalb der Grenze zum Campingplatz.
Für die großen Campingplatzbetreiber entstehen damit Verpflichtungen, ihr Angebot barrierefrei nach den Landesverordnungen gestalten zu müssen. Hilfreich ist dann auch, die Barrierefreiheit auf Nachfrage dokumentieren zu können. Ansonsten droht mit der Neufassung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) der Gang vor die Schlichtung.
