Etwas Luxus tut doch gut! Du kommst an diesen wunderschönen Ort, alle „normalen“ Parkbereiche sind belegt oder reichen nicht für die Dimensionen Deines Campers. Und da ist sie dann: die schön ausgebaute, größer dimensionierte Behindertenparkfäche. Mit bester Sicht!

Was machst Du? Dich draufstellen, natürlich. Und zwar sofort. Bis morgen! Und das zurecht!

Das ist der Vorteil den wir als Inhaber des Behindertenparkausweises in blau nutzen dürfen: mit jedem Auto bis zu 24 h auf Behindertenparkplätzen parken.
Parken – nicht das Vorzelt aufbauen, Stühle raus und den Grill an!

Im Camper kochen – bei halb geöffneter Schiebetür – haben wir schon gemacht. Das Ordnungsamt forderte uns zwar auf den Platz wieder zu verlassen, aber nur weil wir mit dem Hintern zu weit in den Fuß- und Radfahrerverkehr rein ragten. Wir durften auch noch zu Ende kochen und essen.
Es waren übrigens nicht die einzigen Ordnungshüter denen unser Parkverhalten – auch das Übernachten – aufgefallen ist. Anstoß daran hat niemand genommen; und wir konnten entdecken das die Mitarbeiter nette Menschen sind!

So, dann wird es etwas juristisch und trocken. Kommen wir aber leider an dieser Stelle nicht drum rum.

Behindertenparkplatz: Kennzeichnung durch Verkehrszeichen 314 „P“ 1 und das Zusatzzeichen 1044-10 .
Die Kennzeichnung kann auch in einem gemeinsamem Schild gekennzeichnet werden.

Also was ist ein Behindertenparkplatz? Wenn jemand in einer Reihe von Parkflächen sich eine raus sucht, mit dem Pinsel einen Rolli samt Fahrer auf den Boden pinselt und einen Kreis drum macht? Nope, nicht in meinen Augen. Gehen wir den Anforderungen aus DIN 18040-1 und folgende nach sind knapp 99% der offiziellen Behindertenparkplätze unterdimensioniert und damit als Behindertenparkfläche durchgefallen.
Findet sich vielleicht ein Sponsor hier der mit mir exemplarisch den Rechtsweg geht um das mal verbindlich zu klären?

Ist es ein Behindertenparkplatz können sich Inhaber des blauen Ausweises diesen auch nutzen, auch mit einem Camper. Sofern er nicht übermäßig den Verkehr blockiert. Aber hey, die sind doch alle 6m lang, also wo ist das Problem?

Wer sich da mehr einlesen will: auf der Homepage des Bundes findet sich eine gute Zusammenfassung.

  1. §42 StVO Anlage 3 ↩︎


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